Pensionsanspruch für Senatsmitglieder bleibt unverändert

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Die Regelungen für die Ruhebezüge von Senatsmitgliedern in Berlin bleiben vorerst unverändert. Nach Auffassung der AfD sollte der Anspruch darauf erst nach fünf statt wie bisher nach vier Jahren Senatsmitarbeit erworben werden. Außerdem sollte er erst ab einem Alter von 67 Jahren möglich sein, nicht
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