GRU, Freimaurer und ein verlorenes Handy: Wie Reuters den „Mann in Berlin“ fand

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AUTORENKOMMENTAR

von Yevgeny Bort

Eine persönliche Erwiderung auf eine Reuters-Recherche – über offene Quellen, selektive Zitate und die Kunst, aus einzelnen Kontakten ein Netzwerk zu montieren

„Warum suchen Sie irgendwo nach Informationen? Fragen Sie doch einfach mich.“

Am 18. Februar 2025 veröffentlichte Reuters einen „Special Report“ über eine mutmaßlich russlandnahe Einflussstruktur in Deutschland. Ein Abschnitt trägt den Titel „Man in Berlin“. Gemeint bin ich.

Der Titel verspricht mehr, als mein Beitrag zur Weltgeschichte hergibt. Bei mir fand Reuters keine konspirative Wohnung, keinen Geldkoffer und keine chiffrierten Anweisungen. Gefunden wurden eine Website, Fotos von Demonstrationen, einige Hundert Euro für Auslagen, frühere Medienkontakte, freimaurerische Bekanntschaften und ein verlorenes Telefon.

Das alles ist real. Der Streit beginnt dort, wo aus diesen Tatsachen eine gemeinsame Verdachtsarchitektur entsteht. Denn Fakten werden nicht automatisch belastbarer, nur weil man sie zwischen „Kreml“, „GRU“ und „Einflussoperation“ platziert. Sie wirken lediglich belastender.

Vom Catering zur Einflussoperation

Reuters schreibt, ich sei in Berlin im Gastronomie- und Marketinggeschäft tätig gewesen. Das stimmt. Ich habe es der Redaktion selbst gesagt und nie verborgen.

Neu war daran wenig. Gastronomie gilt in Deutschland bislang nicht als nachrichtendienstliche Spezialdisziplin. Jedenfalls nicht nach der Gewerbeordnung.

Problematischer ist eine andere Formulierung. Reuters schreibt von deutsch- und russischsprachigen Nachrichtenportalen, die ich aufgebaut haben soll. Tatsächlich gab es einen Telegram-Kanal. Von ihm habe ich berichtet. Ein Netz mehrerer Portale habe ich nicht betrieben; der Reuters-Text nennt dafür auch keine Belege.

„Online-Portale“ klingt natürlich gewichtiger als „ein Telegram-Kanal“. Aus einem Kanal wird so beinahe ein Medienverbund. Man muss nur vermeiden, die Portale einzeln aufzuzählen.

Die Website, die zur Infrastruktur wurde

Ich half Oksana Walter beim Aufbau der Website für „Children of War“. Ich vermittelte einen Hersteller für großformatige Fotobanner, beteiligte mich mit einigen Hundert Euro an Auslagen und gab Ratschläge.

Auch diese Angaben stammen nicht aus einem Datenleck. Ich habe sie Reuters selbst mitgeteilt. Sogar ein Banner, das noch in meinem Büro lag, bot ich der Redaktion zur Besichtigung an. Das Angebot blieb ungenutzt.

Die Erklärung ist weniger spektakulär als das Ergebnis der Recherche: Das Unternehmen, das ich leite, entwickelt unter anderem Websites. Menschen bitten mich gelegentlich um Hilfe bei Websites. In Berlin kommt das vor.

Walter sagte Reuters, der einzige Rat von mir, dem sie gefolgt sei, habe gelautet, sich nicht an deutschfeindlichen Aktionen zu beteiligen. Als Beitrag zur Destabilisierung Deutschlands ist das bemerkenswert zurückhaltend. Im Kern bestand er darin, von einer Destabilisierung abzuraten.

Im Alltag würde man sagen: Jemand hilft einer Bekannten. Im Reuters-Text heißt es, ich habe eine Kampagne „praktisch, finanziell und beratend“ unterstützt. Beides beschreibt denselben Vorgang. Nur eine Variante klingt, als müsse anschließend der Verfassungsschutz informiert werden.

Mitgefühl unter Verdacht

Ich unterstützte das Projekt, weil Kinder in Kriegen Schutz brauchen. Russische und ukrainische Kinder, israelische und palästinensische, syrische und alle anderen.

In meinen schriftlichen Antworten erklärte ich Reuters, dass ich auch bei der Suche nach Bildern von Kindern geholfen hatte, die in Israel und Palästina getötet oder verletzt worden waren. Ebenso schrieb ich, dass ich weder die Politik des Kremls noch die Politik Selenskyjs oder Netanjahus unterstütze. Politiker führen Kriege. Zivilisten bezahlen sie.

Reuters behauptet nicht, der Schutz von Kindern sei russische Propaganda. Das wäre zu plump. Die Wirkung entsteht subtiler: Bilder toter Kinder, eine Website, Banner und einige Hundert Euro stehen in derselben Erzählung wie russische Geheimdienste.

So bekommt Mitgefühl eine außenpolitische Zulassungspflicht. Passt das Opfer in den richtigen Kontext, heißt es Humanität. Stört es den Kontext, beginnt der Verdacht.

ANNA-News: alte Kontakte, neue Verdachtsbilder

Reuters schreibt, ich hätte ANNA-News Fotos von Berliner Protesten geliefert, die Moskauer Redaktion besucht und einen Telegram-Kanal gegründet, dessen Inhalte von der Agentur genutzt wurden.

Meine frühere Zusammenarbeit mit ANNA-News habe ich selbst offengelegt. Sie stand auch auf meiner Autorenseite. Ich arbeitete als Fotojournalist mit verschiedenen Medien und lieferte Bilder von öffentlichen Veranstaltungen. Damals betrachtete ich ANNA-News als Nachrichtenagentur mit Berichten aus Kriegs– und Krisengebieten, auch aus dem Nahen Osten. Von der Vorgeschichte einzelner Verantwortlicher und möglichen Verbindungen zu russischen Diensten wusste ich nichts.

Spätestens mit Beginn des russischen Großangriffs auf die Ukraine 2022 beendete ich jede Zusammenarbeit. Aufträge russischer Behörden oder Nachrichtendienste habe ich nie ausgeführt. Geld erhielt ich von ihnen ebenfalls nicht.

Aufschlussreich ist die Geschichte mit dem Moskauer Büro. Reuters fragte mich, ob ich dort gewesen sei und an einem unter einem bestimmten Link veröffentlichten Interview teilgenommen habe. Meine Antwort lautete: nein.

Das Interview war nach der Datierung Anfang September entstanden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in Berlin. Seit mehreren Jahren war ich nicht mehr in den Räumen von ANNA-News gewesen; die Zusammenarbeit hatte ich bereits lange vor jenem Sommer beendet.

Berlin und Moskau liegen weiterhin nicht am selben Ort. Das ist keine politische Bewertung, sondern Geografie.

Reuters berichtet außerdem, ANNA-News habe bis Mai 2024 Beiträge aus einem von mir gegründeten Telegram-Kanal übernommen. Das kann stimmen. Eine fremde Weiterveröffentlichung belegt jedoch nicht, wer einen Kanal zu diesem Zeitpunkt verwaltet hat.

Ich teilte Reuters mit, dass ich 2023 mein Telefon und damit den Zugang zu dem Kanal verloren hatte. Danach konnte ich weder die Inhalte kontrollieren noch feststellen, wer später Zugriff erhielt. Reuters behauptet nicht ausdrücklich, ich hätte den Kanal 2024 weitergeführt. Mein Name und das Datum stehen lediglich nah genug beieinander, damit der Leser den Zusammenhang selbst herstellt.

Das ist journalistisch effizient. Die Redaktion muss nichts behaupten, was der Leser auch allein vermuten kann.

Ein verlorenes Telefon ist kein überzeugendes Requisit für eine Geheimdienstgeschichte. Es ist nur die plausiblere Erklärung. Manchmal ist ein verlorenes Telefon tatsächlich ein verlorenes Telefon – und eine fremde Weiterveröffentlichung die Handlung eines fremden Mediums.

Freimaurer als dramaturgischer Mehrwert

Reuters erwähnt meine Begegnungen mit Andrei Bogdanow. Ich erklärte, unsere Kontakte hätten freimaurerische Angelegenheiten betroffen. Aus einem öffentlich zugänglichen deutschen Register entnahm Reuters außerdem, dass ich als Schatzmeister einer deutsch-russischen Freimaurerloge eingetragen war.

Damit war die Geschichte vollständig: Russland, GRU, Telegram, ein verlorenes Handy und Freimaurer. Für eine Erzählung über verborgene Netzwerke ist das beinahe zu passend.

Eine Bekanntschaft ist allerdings kein Beweis. Wer international arbeitet, begegnet Politikern, Journalisten, Diplomaten, Unternehmern und Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Manche dieser Menschen kennen wiederum andere Menschen. Daraus entsteht Gesellschaft. Nicht automatisch eine Operation.

Der Reuters-Text arbeitet hier mit Kontaktschuld: A kennt B, über B sagen Quellen C etwas Belastendes, also fällt ein Teil des Verdachts auf A. Das ist dramaturgisch wirksam. Als Nachweis ist es dünn.

Das Dementi als Meldung

Reuters hält fest, dass ich die in anonymen Berichten formulierten Ziele nicht teile: das Eindringen in deutsche Protestbewegungen, die Verstärkung gesellschaftlicher Unzufriedenheit und die Destabilisierung Deutschlands.

Das stimmt. Bemerkenswert ist nur, dass daraus überhaupt eine relevante Information wurde.

Ich lebe in Deutschland. Hier befinden sich meine Familie, meine Arbeit, meine Unternehmen und meine gesellschaftlichen Projekte. Es wäre ein ungewöhnlicher Tagesablauf, morgens deutsche Steuern zu zahlen, tagsüber in Berlin zu arbeiten und abends das Land zu destabilisieren, in dem man am nächsten Morgen wieder aufwachen will.

Doch sobald ein Verdachtsrahmen steht, wird selbst die Erklärung, Deutschland nicht destabilisieren zu wollen, Teil der Akte.

Anonyme Berichte, belastbare Überschrift

Die entscheidenden Einschränkungen der Reuters-Recherche stehen im Text. Man muss nur bis zu ihnen weiterlesen.

Die Berichte, auf denen die These vom Eindringen in deutsche Protestbewegungen beruht, sind nicht unterzeichnet. Reuters konnte nicht feststellen, wer sie verfasst hatte oder wie sie übermittelt worden waren. Die darin behauptete „Infiltration“ konnte die Redaktion ebenfalls nicht verifizieren.

Die Organisatoren des Bauernprotests erklärten, sie hätten weder Oksana Walter noch ihre Gruppe gekannt. Auch für eine Zusammenarbeit zwischen der in Russland geförderten Organisation und den Organisatoren der ersten Ausstellung in Köln fand Reuters keine Belege.

Damit ergibt sich eine eigenartige Beweislage: unbekannte Autoren, unbekannter Übermittlungsweg, nicht bestätigte Erfolgsberichte, ahnungslose Protestveranstalter und keine nachgewiesene direkte Verbindung zwischen den Projekten.

Die Überschrift wirkt davon weitgehend unbeeindruckt.

Anonyme Dokumente dürfen offenbar Fragen offenlassen. Eine gute Schlagzeile nicht.

Ein Gespräch – kein Interview

Vor dem schriftlichen Fragenkatalog sprach ich mit der Reuters-Journalistin Polina Nikolskaya. Dieses Gespräch war nicht als Interview vereinbart. Ich hatte gerade deshalb Offenheit angeboten: „Warum suchen Sie irgendwo nach Informationen? Fragen Sie doch einfach mich.“

Ich wollte verhindern, dass meine Biografie aus Suchtreffern, Gerüchten und Aussagen Dritter zusammengesetzt wird. Daraus wurde später Material für einen Text, dessen Grundrichtung bereits deutlich war.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir eine Tonaufnahme angekündigt wurde. Zugestimmt habe ich einer Aufnahme nicht. Zugleich behaupte ich nicht, dass eine solche Aufnahme existiert. Das weiß ich nicht.

Ohne Aufnahme ist § 201 StGB auf gewöhnliche Gesprächsnotizen oder eine inhaltliche Wiedergabe nicht automatisch anwendbar. Sollte das nichtöffentliche Gespräch jedoch ohne mein Wissen aufgezeichnet oder eine solche Aufnahme verwendet worden sein, wäre die Rechtsfrage eine andere. Reuters könnte leicht klarstellen, ob es eine Aufnahme gab.

Was Reuters vor der Veröffentlichung wusste

Nach dem Gespräch erhielt ich einen ausführlichen Fragenkatalog. Ich beantwortete ihn Punkt für Punkt und übersandte der Redaktion vor der Veröffentlichung meine Einwände.

Ich erklärte:

  • Ich war und bin kein Agent des GRU.
  • Ich habe nie Aufträge russischer Nachrichtendienste oder staatlicher Stellen ausgeführt.
  • Ich habe von ihnen kein Geld erhalten.
  • Ich war an der Erstellung der genannten Berichte nicht beteiligt.
  • Ich wusste nichts von der Existenz dieser Dokumente.
  • Ich war weder Mitglied noch Leiter von AKiZ.
  • Ich hatte keine Beziehungen zur russischen Botschaft oder zu einem russischen Konsulat.
  • Ich unterstützte weder das Eindringen in Protestbewegungen noch eine Destabilisierung Deutschlands.
  • Ich half Bekannten bei einem humanitären Projekt, weil Kinder in Kriegsgebieten unabhängig von Nationalität und politischem Kontext Schutz verdienen.

Reuters zitierte einen Teil dieser Dementis. Meine Position wurde also nicht vollständig verschwiegen. Sie wurde in eine fertige Verdachtsarchitektur eingebaut.

Das ist der Kern meiner Kritik. Die Gegenrede erscheint, verändert aber die Erzählung nicht. Sie dient eher als formaler Hinweis, dass der Betroffene widersprochen hat.

Frühere Zusammenarbeit mit ANNA-News. Hilfe bei einer Website. Einige Hundert Euro. Eine freimaurerische Bekanntschaft. Ein verlorenes Telefon. Jede dieser Tatsachen ist überprüfbar. Zusammen beweisen sie trotzdem keine Tätigkeit für einen Nachrichtendienst.

Addition ersetzt keine Kausalität.

Der Widerspruch, den Reuters kannte

Vor der Veröffentlichung verlangte ich schriftlich, meinen Vor- und Nachnamen sowie private Angaben, darunter Informationen über meine freimaurerische Tätigkeit, nicht zu veröffentlichen. Ich wies auf mögliche Folgen für mich und meine Familie hin und gestattete die Verwendung meiner Antworten nur ohne sinnentstellende Verkürzungen.

Reuters veröffentlichte die Angaben dennoch. Die Redaktion berief sich im Artikel auf ein öffentliches Interesse. Das ist ihre Position.

Ein Widerspruchsschreiben beseitigt die Pressefreiheit nicht. Es macht eine Veröffentlichung auch nicht automatisch rechtswidrig. Es beseitigt jedoch eine mögliche Unklarheit: Reuters kannte meine Einwände, meine Dementis und meine Darstellung der Abläufe vor Erscheinen des Artikels.

Wenn anschließend nur einzelne Sätze aus diesen Antworten erscheinen, ist das keine fehlende Anhörung. Es ist eine redaktionelle Auswahl. Genau diese Auswahl steht zur Diskussion.

RECHTSLAGE OHNE PATHOS

Die §§ 22 und 23 KunstUrhG betreffen Bildveröffentlichungen. § 22 geht grundsätzlich von der Einwilligung des Abgebildeten aus. § 23 enthält Ausnahmen, lässt berechtigte Interessen der betroffenen Person aber nicht entfallen.

Art. 85 DSGVO verlangt einen Ausgleich zwischen Datenschutz und Meinungs- sowie Informationsfreiheit, einschließlich journalistischer Zwecke. Daraus folgt keine automatische Priorität, sondern eine Abwägung.

  • 187 StGB betrifft wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, einen Menschen herabzuwürdigen oder seinen Ruf beziehungsweise Kredit zu gefährden. Eine zugespitzte Darstellung oder eine umstrittene Montage erfüllt diesen Tatbestand nicht ohne Weiteres.
  • 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort vor unbefugter Aufnahme und bestimmten Formen der Verwendung oder öffentlichen Mitteilung. Ob eine Aufnahme meines Gesprächs existiert, ist mir nicht bekannt.
  • 276 BGB ist kein Verbot, einen Namen oder Angaben über freimaurerische Tätigkeiten zu veröffentlichen. Die Vorschrift regelt Vorsatz und Fahrlässigkeit innerhalb eines Schuldverhältnisses. Sie könnte nur ergänzend relevant werden, wenn sich zusammen mit den §§ 241, 280 und 311 BGB eine rechtlich bindende Vertraulichkeits- oder Rücksichtnahmepflicht nachweisen ließe. Ein einseitig erklärter Widerspruch beweist noch nicht, dass Reuters eine solche Pflicht übernommen hat.

Im Mittelpunkt steht daher die Abwägung zwischen Persönlichkeits- und Datenschutzrechten einerseits sowie Pressefreiheit und öffentlichem Informationsinteresse andererseits. Meine Ausführungen sind eine rechtliche und journalistische Kritik, kein vorweggenommenes Gerichtsurteil.

Die Leistung der Montage

Recherchen müssen Zusammenhänge herstellen. Sonst wären sie bloße Sammlungen von Einzelheiten. Sie müssen aber ebenso deutlich machen, wo ein Zusammenhang belegt ist und wo er nur durch die Anordnung der Einzelheiten entsteht.

Im Abschnitt über mich stammen viele „Enthüllungen“ aus offenen Registern, meiner eigenen Website oder meinen Antworten an Reuters. Ich sprach selbst über meine Unternehmen, meine journalistische Vergangenheit, ANNA-News, Oksana Walter, den Telegram-Kanal und Andrei Bogdanow.

Man kann daraus schreiben: Ein Berliner Unternehmer half einer Bekannten bei einer humanitären Website, übernahm einige Auslagen und riet ihr von deutschfeindlichen Aktionen ab.

Oder: Ein Mann leistete praktische, finanzielle und beratende Hilfe für eine Kampagne, die von einem mutmaßlich geheimdienstnahen Medium unterstützt wurde.

Beide Sätze beziehen sich auf dieselben Vorgänge. Nur einer bringt den Leser dazu, unter dem Schreibtisch nach einem Sender zu suchen.

Ich bestreite weder meine Vergangenheit noch meine Kontakte. Ich bestreite Aufträge staatlicher Stellen, russische Finanzierung und eine Tätigkeit für einen Nachrichtendienst.

Vielleicht ist die unspektakuläre Erklärung die richtige: Ein Mensch kann Kontakte nach Russland haben, Krieg ablehnen, Kindern helfen und trotzdem kein Agent sein.

Das wäre keine große Enthüllung. Nur eine unangenehm einfache Möglichkeit.

 

Yevgeny Bort

 

Quellen und rechtliche Hinweise

Der Beitrag bezieht sich auf den Reuters-Bericht vom 18. Februar 2025, auf ein nichtöffentliches Gespräch mit der Reuters-Journalistin Polina Nikolskaya, das nicht als Interview vereinbart war, sowie auf die vollständigen schriftlichen Antworten und Einwände, die Reuters vor der Veröffentlichung erhielt.

OFFIZIELLE GESETZESTEXTE

  • § 22–23 KunstUrhG – Einwilligung bei Bildveröffentlichungen, gesetzliche Ausnahmen und berechtigte Interessen der abgebildeten Person.
  • 187 StGB – wissentlich unwahre, rufschädigende Tatsachenbehauptungen.
  • 201 StGB – Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und unbefugte Tonaufnahmen.
  • 276 BGB – Vorsatz und Fahrlässigkeit im Schuldverhältnis; kein eigenständiges Veröffentlichungsverbot.
  • § 241, 280 und 311 BGB – mögliche vertragliche oder vorvertragliche Pflichten und Haftung für deren Verletzung, sofern eine solche Pflicht tatsächlich entstanden ist.
  • 85 DSGVO – Ausgleich zwischen Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie journalistischen Zwecken.

Die rechtlichen Bewertungen geben die Position des Autors wieder. Sie behaupten weder eine rechtskräftig festgestellte Rechtsverletzung noch ersetzen sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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